Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen

Wird der Grenzwert (= technischer Maßnahmewert) bei einer orientierenden Legionellen-Untersuchung mit mehr als 100 KBE/100ml  Legionellen (= koloniebildende Einheiten) überschritten, so ist eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation durch den Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage durchzuführen.

Im Rahmen eine solchen Gefährdungsanalyse wird die betroffene Trinkwasser-Installation durch eine Begehung der Anlage vor Ort auf deren hygienisch-technischen Zustand überprüft, um mögliche Gefährdungen zu lokalisieren und Ursachen für den Legionellen-Befall zu ermitteln.

Hierbei werden die Komponenten und Leitungswege der Trinkwasser-Installation durch einen  Sachverständigen genauestens untersucht und bezüglich der hygienischen Problematik bewertet.

Anhand der Ergebnisse werden Maßnahmen zur Optimierung der Trinkwasseranlage erarbeitet, welche die Legionellen-Kontamination in der Gebäude-Installation nachhaltig beseitigen und langfristig einen hygienisch sicheren Betrieb der Trinkwasseranlage ermöglichen.

Gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse ist die besondere Handlungspflicht gemäß Trinkwasserverordnung §16 (7) TrinkwV 2001:2012 mit der 2. Änderungsverordnung vom 05.12.2012.

Diese besagt unter anderem, dass der Betreiber der Trinkwasseranlage ohne weitere Aufforderung durch das Gesundheitsamt:

  •         unverzüglich eine Untersuchung der Ursachen für die Legionellen-Kontamination durchführen oder veranlassen muss
  •         unverzüglich eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen muss.

Die Gefährdungsanalyse ist dabei in Form eines Gutachtens durch einen Sachverständigen zu erstellen (siehe UBA-Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse vom 14.12.2012) und anschließend dem Gesundheitsamt sowie den Nutzern der Trinkwasseranlage vorzulegen.

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Betreiberpflichten und erstellen deutschlandweit  professionellen Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen:

  • Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen gemäß Trinkwasserverordnung  §16 (7) TrinkwV2001:2012 und UBA-Empfehlung  nach Legionellen-Befall und anderen mikrobiellen Auffälligkeiten in Trinkwasseranlagen.
  • Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen mit hygienisch-technischer Analyse und Bewertung der Trinkwasseranlage vor Ort durch bundesweit tätige DIN ISO/IEC EN 17024 zertifizierte Sachverständige.
  • Ausarbeitung von professionellen Gefährdungsanalysen in Form eines unabhängigen Gutachtens durch zertifizierte Sachverständige nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) zur Erfüllung der Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes.
  • Fachliche Unterstützung von Sanierungsteams zur Beseitigung von Legionellen, Paseudomonas aeruginosa und anderen Trinkwasserkeimen in kontaminierten Trinkwasser-Installationen gemäß der neuen technischen Regel DVGW-Arbeitsblatt W556 (A)
  • Risikoanalyse und hygienisch-technischen Bewertung von Trinkwasser-Installationen vor Neuerrichtung oder Wiederinbetriebnahme von Trinkwasseranlagen
  • Erstellung der Gefährdungsanalyse zu einem fairen, nachvollziehbarem Festpreis.

Unsere Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen entsprechen den Anforderungen der Gesundheitsämter und basieren auf den Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen vom 14.12.2012) unter Berücksichtigung der DIN-Normen, den technischen Regelwerken des DVGW/VDI sowie den Richtlinien der Sachverständigenordnung (SVO)

Für weitere Fragen und eine umfangreiche Beratung zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.